Es kann eine Gratwanderung sein: Auf der einen Seite möchtet ihr euch von eurer besten Seite zeigen, um im Bewerbungsprozess zu überzeugen. Manchmal denkt ihr vielleicht, dass es euch helfen würde das eine oder andere Detail hinzuzudichten. Das machen andere ja auch … Wirklich? Wir möchten euch heute und nächste Woche erklären, wann ihr im Bewerbungsprozess bei der Wahrheit bleiben müsst und an welchen Stellen ihr eventuell auch davon abweichen könntet.
Heute beginnen wir mit dem Lebenslauf: An welchen Stellen könnt ihr euren Lebenslauf optimieren ohne am Ende als Lügner dazustehen.
Ausschmücken ist okay, lügen ist verboten!
Jeder Bewerber versucht sich seinem neuen Arbeitgeber zu verkaufen. In den Fachkreisen spricht man hier von “Selbst-Marketing”. Wie sollte dies besser gehen, als sich einfach selbst ein bisschen besser darzustellen als man es tatsächlich ist? Eine Faustregel solltet ihr euch merken: Bessere Formulierungen sind erlaubt, die Unwahrheit schreiben hingegen nicht. In letzterem Fall müsst ihr sogar damit rechnen, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, wenn eine Lüge aus eurer Bewerbung aufgedeckt wird.
Aber was bedeutet dies nun beim Schreiben des CV?
Wenn ihr vier Wochen lang bei eurer Tante in den USA Ferien gemacht habt und das Land kennengelernt habt, dann könnt ihr die Zeit als Auslandserfahrung angeben. Schliesslich habt ihr in dieser Zeit sicherlich die Sprache geübt und die Kultur besser kennengelernt. Falsch hingegen wäre es , einen solchen Aufenthalt komplett zu erfinden.
Speziell bei den Fremdsprachenkenntnissen stellen sich Bewerber gerne besser dar, als sie es wirklich sind. Wir raten euch unbedingt davon ab, in eure CVs “verhandlungssicheres Englisch” oder “Französisch: fliessend” zu schreiben, wenn das nicht stimmt. Dies wird gerne im Bewerbungsgespräch getestet. Spätestens im Job fliegen solche Übertreibungen immer irgendwann auf und schädigen das Vertrauen zwischen euch und eurem Arbeitgeber. Schreibt hier lieber, wie lange ihr Englisch oder Französisch in der Schule hattet. Beim Interview könnt ihr erklären, dass ihr zwar etwas aus der Übung gekommen seid, die Sprachkenntnisse aber sicherlich wieder rasch auffrischen könntet.
Solltet ihr auf Grund einer Kündigung einige Monate ohne Arbeit gewesen sein, dann steht durchaus dazu. Notiert den Zeitraum und schreibt “arbeitssuchend”. Es ist völlig normal, dass ihr einige Zeit braucht um einen neuen Job zu finden, nachdem ihr euren beenden musstet. Dies empfehlen wir euch aber nur, wenn ihr länger als zwei oder drei Monate auf der Suche nach einer neuen Position wart. Seht hierzu unseren Artikel zur Stellensuche nach Kündigung.
Finger weg von erfundenen Jobs oder Tätigkeiten! Wenn der Arbeitgeber aufdeckt, dass ihr diese nie ausgeübt habt, dann bleiben euch die Türen wohl immer bei diesem Unternehmen versperrt.
Weitere Beispiele findet ihr auch in diesem Artikel des Tagesanzeigers.
Nächste Woche setzen wir diese Reihe fort und erklären euch, wie ihr im Interview vorgehen solltet.
Wie steht ihr zu “frisierten” Bewerbungsmappen? – Babsi

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